Zusammenfassung
Primäre Ziele der Arbeitsmedizin sind die Förderung, der Erhalt und die Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit sowie Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit. Grundlage sämtlicher arbeitsmedizinischer Präventionsmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitsmedizinische Prävention umfasst neben der Gesundheitsförderung Maßnahmen der Primärprävention (Verhältnis- und Verhaltensprävention), der Sekundärprävention (arbeitsmedizinische Vorsorge mit Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge) und der Tertiärprävention (berufliche Wiedereingliederung). Unter Einhaltung der sozialrechtlichen Randbedingungen können einzelne Erkrankungen des Rückens als Berufskrankheit anerkannt und in Abhängigkeit ihrer Schwere ggf. entschädigt werden. In der Regel bedürfen Erkrankungen und Beschwerden im Bereich von Rücken und Nacken bei berufstätigen Personen eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unter Einbeziehung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin.