Zusammenfassung
Die Tatortarbeit spielt in der klinischen Rechtsmedizin im Vergleich zur Todesermittlung eine eher untergeordnete Rolle. Dennoch ist in vielen Fällen die sorgfältige Untersuchung eines Tatorts unter Einbeziehung eines Rechtsmediziners sinnvoll. Insbesondere bei Sexualdelikten, jedoch auch bei anderen Gewaltdelikten – dabei vor allem bei mutmaßlichen versuchten Tötungsdelikten – kann eine rechtsmedizinische Untersuchung des Tatorts zahlreiche wichtige Ermittlungsergebnisse liefern. Dazu zählen vor allem das Suchen, Erkennen und Sichern tatrelevanter Spuren (z. B. Blutspuren, Spermaspuren, aber auch Bettlaken, Bekleidung, mögliche Tatwaffen) sowie deren Erstbearbeitung und Weiterleitung. Die Tatortuntersuchung kann zudem erste rekonstruktive Erkenntnisse liefern.