Zusammenfassung
Die Untersuchung mit bildgebenden Verfahren ist integraler Bestandteil bei der Abklärung eines Verdachtes auf Kindesmisshandlung. Manchmal ist es der Kinderradiologe, der die Verdachtsdiagnose auf einer Röntgenaufnahme stellt, die aufgrund einer anderen Indikation aufgenommen wurde. Die Radiologie einer Kindesmisshandlung (engl. Synonym „Child Abuse”) wurde erstmals von John Caffey 1946 erwähnt. Bereits 1973 wurde die Kindesmisshandlung als „any act of commission or omission which interferes with the optimal development of the child“ durch David Gil definiert (Melvine et al 1983). Eine Kindesmisshandlung erscheint unter verschiedensten Varianten: mechanisch („Battered Child Syndrome“, Non Accidental Injury [NAI]), medikamentös, sexuell oder einfach durch Vernachlässigung („Neglected Child“).