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Erschienen in: Die Anaesthesiologie 9/2023

09.08.2023 | Intensivmedizin

Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – praktische Umsetzung einer kontroversen Norm

verfasst von: Sebastian Springer, Julia Bochis

Erschienen in: Die Anaesthesiologie | Ausgabe 9/2023

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Zusammenfassung

Die Reichweite des seit dem 01.01.2023 geltenden Ehegattenvertretungsrechts wird derzeit in vielen Aspekten als unsicher, unscharf und nicht hinreichend bestimmt beschrieben. Die behandelnden Ärzte sehen sich mit einem langen, durch Verweisungen auf andere Normen gekennzeichneten, auslegungsbedürftigen Gesetzestext konfrontiert. Der Gesetzestext beschränkt sich nicht auf reine Notvertretungsmaßnahmen, obgleich dem Vertretungsrecht nur „aus medizinischer Sicht notwendige und unaufschiebbare“ Behandlungen zugrunde liegen sollen. Dieser Beitrag versucht, bis zum Vorliegen einer gefestigten Rechtsprechung, einen Leitfaden für die praktische Anwendung des Ehegattenvertretungsrechts darzustellen. Auf spezielle Aspekte wie die Arzthaftung, das Zentrale Vorsorgeregister und den Studieneinschluss des zu vertretenden Ehegatten wird eingegangen.
Fußnoten
1
Die Verfasser dieses Artikels wären über weiterführende Hinweise über den Stand der Umsetzung der Einsichtnahme in das Vorsorgeregister in den verschiedenen Kliniken dankbar. Zuschriften mögen über die Korrespondenzadresse erfolgen. Gleiches gilt, sofern ein gesonderter Beitrag über die Zugangsvoraussetzungen und die praktische Umsetzung durch die gematik GmbH durch die Verfasser gewünscht wäre.
 
Literatur
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Zurück zum Zitat AG Frankfurt (2023) Beschluss vom 15. Jan. 2023 – 43 XVII 178/23 GEB. AG Frankfurt (2023) Beschluss vom 15. Jan. 2023 – 43 XVII 178/23 GEB.
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Zurück zum Zitat Grziwotz H (2023) Vorsorgevollmacht, insbesondere unter Berücksichtigung der Reform des Betreuungsrechts und der aktuellen Rechtsprechung – Teil I Neuerungen bei der Vorsorgevollmacht und dem Ehegattennotvertretungsrecht. Z Gesamte Erbrechtliche Prax 2023:95–102 Grziwotz H (2023) Vorsorgevollmacht, insbesondere unter Berücksichtigung der Reform des Betreuungsrechts und der aktuellen Rechtsprechung – Teil I Neuerungen bei der Vorsorgevollmacht und dem Ehegattennotvertretungsrecht. Z Gesamte Erbrechtliche Prax 2023:95–102
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Zurück zum Zitat Staatsmann J (2023) Das neue Ehegattennotvertretungsrecht: § 1358 BGB – Erleichterung für die Ärzteschaft oder zusätzliche bürokratische Belastung? Med.-JuristischeR Newsl. Thieme Staatsmann J (2023) Das neue Ehegattennotvertretungsrecht: § 1358 BGB – Erleichterung für die Ärzteschaft oder zusätzliche bürokratische Belastung? Med.-JuristischeR Newsl. Thieme
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Zurück zum Zitat Staatsmann J (2023) Das neue Ehegattennotvertretungsrecht Erleichterung für Ärzte, Betreuer und Betreuungsgerichte? Med.-JuristischeR Newsl. Thieme Staatsmann J (2023) Das neue Ehegattennotvertretungsrecht Erleichterung für Ärzte, Betreuer und Betreuungsgerichte? Med.-JuristischeR Newsl. Thieme
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Zurück zum Zitat Szantay M (2021) Notgeschäftsführung zwischen Eheleuten. Neue Z Fam 2021:805–810 Szantay M (2021) Notgeschäftsführung zwischen Eheleuten. Neue Z Fam 2021:805–810
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Zurück zum Zitat Weis E (2022) JUS-Letter BDA aktuell: Gesetzliche Neuregelung ab 01.01.2023: Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (§ 1358 BGB). Anästhesiol Intensivmed 3:V167–V171 Weis E (2022) JUS-Letter BDA aktuell: Gesetzliche Neuregelung ab 01.01.2023: Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (§ 1358 BGB). Anästhesiol Intensivmed 3:V167–V171
Metadaten
Titel
Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – praktische Umsetzung einer kontroversen Norm
verfasst von
Sebastian Springer
Julia Bochis
Publikationsdatum
09.08.2023
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die Anaesthesiologie / Ausgabe 9/2023
Print ISSN: 2731-6858
Elektronische ISSN: 2731-6866
DOI
https://doi.org/10.1007/s00101-023-01324-x

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