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Open Access 26.07.2023 | Epilepsie | Originalien

Bundesländerspezifische Versorgungsunterschiede von Epilepsiepatienten in Deutschland

verfasst von: Dr. Konstantin Kohlhase, Felix Rosenow, Rejane Golbach, Adam Strzelczyk, Laurent M. Willems

Erschienen in: Clinical Epileptology

Zusammenfassung

Hintergrund

Epilepsiepatienten benötigen häufig eine spezialisierte Behandlung, die sich aufgrund der gesundheitspolitischen Zuständigkeit der Bundesländer innerhalb Deutschlands unterscheiden kann.

Ziel der Arbeit

Es erfolgte die Evaluation der bundeslandspezifischen Unterschiede in der Versorgungsstruktur anhand stationärer Krankenhausfälle von Epilepsiepatienten in den Jahren 2000 bis 2020 in Relation zum spezialisierten Behandlungsangebot.

Material und Methoden

Die stationären Krankenhausfälle der Bundesländer wurden mittels Friedman-Test und Zeitreihentrendanalyse ausgewertet. Eine bundeslandspezifische stationäre Minder- bzw. Mehrversorgung von stationären Krankenhausfällen außerhalb des gemeldeten Bundeslandes wurde durch den Vergleich der Wohnsitz- und Behandlungsort-bezogenen Fallzahlen mit einem Schwellenwert von ±5 % analysiert.

Ergebnisse

Nach Altersadaptierung fanden sich signifikant mehr stationäre Fälle in den „neuen Bundesländern“ im Vergleich zu den „alten Bundesländern“ (p < 0,001); die bundesweit höchste Fallzahl bestand im Saarland mit 224,8 ± 11,5 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Die Trendanalyse zeigte bis Ende 2016 eine Zunahme der Fälle mit einer Trendumkehr ab 2017 und einem weiteren signifikanten Abfall der Krankenhausfälle im COVID-Jahr 2020. Eine relative stationäre Minderversorgung zeigte sich für Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Eine übermäßige – möglicherweise kompensatorische – stationäre Mehrversorgung war für alle Stadtstaaten und Baden-Württemberg nachzuweisen. In Bundesländern mit einer relativen stationären Minderversorgung und/oder hohen stationären Krankenhausfallzahlen zeigte sich oftmals eine geringere Ausstattung an spezialisierten Epilepsiezentren, Spezialambulanzen und Epilepsieambulanzen.

Diskussion

In Deutschland bestehen bundeslandspezifische Unterschiede in der Versorgungsstruktur mit einer höheren stationären Krankenhausversorgung in den „neuen Bundesländern“ und im Saarland. Zusätzlich fanden sich Bundesländer mit einer überproportionalen Mehrbehandlung von nicht in diesem Bundesland gemeldeten PatientInnen. Ein möglicher Einflussfaktor kann hierbei die Verfügbarkeit von Zentren mit einer spezialisierten Behandlung von Epilepsiepatienten sein.
Aufgrund der föderalen Verantwortung in der strukturellen Ausgestaltung des Gesundheitswesens in Deutschland können bundeslandspezifische Unterschiede in der ambulanten und stationären Behandlung von Epilepsiepatienten entstehen. Um eine einheitliche Versorgung von Epilepsiepatienten zu ermöglichen, sollten diese Unterschiede möglichst gering ausfallen, auch, um den meist in ihrer Mobilität deutlich eingeschränkten Patienten, eine wohnortsnahe und sektorübergreifende Versorgung zu ermöglichen.

Hintergrund und Fragestellung

Epilepsien stellen eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen in westlichen Industrienationen dar und belaufen sich weltweit schätzungsweise auf eine Lebenszeitprävalenz von 7,6 (95 %-KI [Konfidenzintervall] 6,17–9,38) pro 1000 Personen, wobei insbesondere Länder mit einem niedrigen und mittleren durchschnittlichen Einkommen eine höhere Inzidenz und Prävalenz als einkommensstarke Nationen aufweisen [1]. Die Diagnose einer Epilepsie kann mit einer erhöhten Mortalität und Morbidität sowie einer Einschränkung der Lebensqualität der Betroffenen einhergehen, zudem resultiert aus der Erkrankung häufig eine besondere Belastung für das Gesundheitssystem eines Landes mit hohen direkten, indirekten und intangiblen Kosten [24]. Insbesondere therapierefraktäre Epilepsien, die sich in klinikzentrierten Erhebungen auf bis zu 36,3 % der Untersuchten beliefen, machen durch häufige ambulante und stationäre Vorstellungen sowie die kostenintensiven Therapien einen Großteil der entstehenden Kosten aus [2, 5, 6]. Eine frühzeitige Diagnose und der weitere Krankheitsverlauf einer Epilepsie sowie die Wahrscheinlichkeit einer Anfallsfreiheit hängen wiederum maßgeblich von einer fachlich adäquaten Betreuung ab, die in Deutschland durch die stationäre Krankenhausbehandlung sowie spezialisierte und zertifizierte Zentren mit entsprechender Expertise, epileptologische Schwerpunktpraxen und Epilepsieambulanzen angeboten wird [7]. Durch die föderale Struktur Deutschlands und die Zuständigkeit der Länder für die eigene Gesundheitsversorgung können allerdings Unterschiede in der bedarfsdeckenden medizinischen Versorgung von Epilepsiepatienten entstehen.
Ziel dieser Studie ist die Analyse bundeslandspezifischer Versorgungsunterschiede anhand landesspezifischer stationärer Krankenhauszahlen von Patienten mit Epilepsie im Zeitraum von 2000 bis 2020.

Studiendesign und Untersuchungsmethoden

Es erfolgte eine retrospektive Auswertung der Gesundheitsdaten von Patienten mit einer diagnostizierten Epilepsie gemäß dem geltenden ICD-10-Diagnoseschlüssel (G40-Epilepsie) im Zeitraum von 2000 bis 2020 [8]. Alle analysierten Daten entstammen dem Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (IS-GBE) und basieren auf einer systematischen Aufarbeitung der zum Tag der Epilepsie 2022 bereitgestellten Versorgungsdaten [9, 10]. Eingeschlossen in die Datenanalyse wurden die bundeslandspezifischen stationären Krankenhausfälle mit der Diagnose einer Epilepsie in Abhängigkeit von Behandlungsort und Wohnsitz als auch die altersadaptierte Normierung (Standardbevölkerung Deutschland 2011) der Krankenhausfälle auf je 100.000 Einwohner [11]. Die Analyse der Fallzahlunterschiede wurde im Einzelvergleich zwischen den Bundesländern durchgeführt. Entsprechend den zur Verfügung stehenden Daten erfolgte zudem eine Einteilung in „alte Bundesländer mit Berlin-Ost“ (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein), nachfolgend als „alte Bundesländer“ bezeichnet, und „neue Bundesländer ohne Berlin-Ost“ (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen), nachfolgend als „neue Bundesländer“ bezeichnet. Auch wenn diese Einteilung aus politischer und zwischenmenschlicher Sicht mehr als 30 Jahre nach Mauerfall und Wiedervereinigung antiquiert wirkt, scheint diese insbesondere aufgrund bekannter Versorgungsunterschiede und nicht zuletzt aufgrund des weiterhin erhobenen Solidaritätszuschlags zur Infrastrukturförderung der „neuen Bundesländer“ aus versorgungsmedizinischer Sicht durchaus interessant [12].
Darüber hinaus erfolgte eine Interpretation der Behandlungsdaten in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Schwerpunktpraxen, Epilepsieambulanzen und Epilepsiezentren eines jeweiligen Bundeslandes, die aus den Angaben der Stiftung Michael stammten [13].

Statistische Auswertung und grafische Visualisierung

Die statistische Analyse erfolgte mit IBM SPSS® (IBM Corp. Freigegeben 2021. IBM SPSS Statistics für Macintosh, Version 28.0. Armonk, NY, USA: IBM Corp). Zur Beurteilung der bundeslandspezifischen Unterschiede der Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner über die Jahre 2000 bis 2020 erfolgte eine zweifaktorielle Varianzanalyse für Ränge nach Friedman für verbundene Stichproben. Der Friedman-Test untersucht, ob sich die zentrale Tendenz mehrerer voneinander abhängiger Stichproben voneinander unterscheidet [14]. Eine statistische Abhängigkeit der Stichproben war hierbei durch den zeitlichen Faktor des „Jahres“ anzunehmen, der einen bundesweiten Einfluss auf die Krankenhausfälle und somit eine Abhängigkeit der Werte zueinander bedingte. Aufgrund der multiplen Paarvergleiche erfolgte eine Bonferroni-Korrektur des p-Wertes; ein korrigierter p-Wert < 0,05 wurde als statistisch signifikant gewertet. Basierend auf den stationären Krankenhausfällen nach Wohnsitz über die Jahre 2000 bis 2020, wurden die I. bis III. Quartile sowie die I. und IX. Perzentile berechnet. Die hieraus errechneten Grenzwerte (< 10 %, 10–25 %, 25–50 %, 50–75 %, 75–90 % und > 90 %) wurden für die nachfolgende grafische Visualisierung der relativen stationären Krankenhausfälle pro Bundesland für das Referenzjahr 2018 verwendet.
Es lagen die bundeslandspezifischen stationären Krankenhausfälle bezogen auf den Wohnsitz und den Behandlungsort vor. Als Maß für die stationären Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern eines Bundeslandes wurde die Differenz zwischen den absoluten stationären Krankenhausfällen nach Behandlungsort und Wohnsitz (Differenz = Krankenhausfälle nach Behandlungsort – Krankenhausfälle nach Wohnsitz) berechnet. Die Anzahl der Krankenhausfälle nach Wohnsitz impliziert in diesem Fall den angefallenen Bedarf eines Bundeslandes pro Jahr an stationären Behandlungen von Epilepsiepatienten. In diesem Kontext bedeutet eine Differenz zwischen Behandlungsort und Wohnsitz von > 0, dass ein Bundesland eine über den wohnortbezogenen Bedarf hinausgehende stationäre Behandlung durchgeführt hatte, also zusätzlich Patienten stationär behandelt wurden, die nicht in diesem Bundesland gemeldet waren („Netto-Zustrom“). Ein Wert < 0 hingegen bedeutet, dass weniger Patienten innerhalb des eigenen Bundeslandes behandelt wurden, als die Krankenhausfälle nach Wohnsitz („Behandlungsbedarf“) erfordert hätte, d. h. die stationäre Versorgung zu einem Teil durch weitere Bundesländer kompensiert wurde („Netto-Abfluss“). Um eine standardisierte und einwohnerunabhängige Betrachtung zu ermöglichen, wurde die Differenz im Verhältnis zur Gesamtzahl der in einem Bundesland behandelten Patienten (Referenzjahr: 2018) berechnet: Anteil [%] = Differenz / Krankenhausfälle nach Behandlungsort. Ein Anteil von ±5 % wurde als bedarfsdeckende stationäre Behandlung von EpilepsiepatientInnen definiert, wohingegen ein Wert ≥ 5 % (+ oder −) als eine potenzielle Mehr- bzw. Minderversorgung in der stationären Behandlung gewertet wurde. Die errechnete Ratio wurde gemeinsam mit der Anzahl der spezialisierten Epilepsiezentren, Schwerpunktpraxen und Epilepsieambulanzen innerhalb eines Bundeslandes grafisch visualisiert und dient zusammen mit den stationären Krankenhausfällen als ein Indikator für die Versorgungsstruktur eines Bundeslandes.
Zur grafischen Darstellung epilepsiebezogener Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner (altersadaptiert) über die Jahre 2000 bis 2020 wurde ein lineares Regressionsmodell mit gemischten Effekten anhand eines Spline-Modells für jedes Bundesland (zufälliger Effekt) in Abhängigkeit der Zeit (fester Effekt) erstellt. Zusätzlich wurde die COVID-Pandemie im Jahr 2020 durch eine Indikatorvariable als fester Einflussfaktor berücksichtigt. Diese Berechnung erfolgten in R (R Foundation for Statistical Computing, Wien, Österreich) mit den Paketen nlme (Version 3.1-149) und splines (Version 4.0.3) [15, 16].

Ergebnisse

Stationäre Krankenhausfälle im Bundeslandvergleich

Die Analyse von vollstationär behandelten Patienten und Patientinnen mit der Diagnose einer Epilepsie pro 100.000 Einwohner, die in Krankenhäusern von 2000 bis 2020 (Abb. 1) behandelt wurden, ergab signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Generell zeigte sich mit durchschnittlich 196,2 ± 12,0 Fällen pro 100.000 Einwohnern im Vergleich zu 157,4 ± 11,1 Fällen pro 100.000 Einwohnern eine signifikant höhere stationäre Krankenhausfallzahl in den „neuen Bundesländern“ im Vergleich zu den „alten Bundesländern“. Die bundesweit höchste Fallzahl zeigte sich allerdings im Saarland mit durchschnittlich 224,8 ± 11,5 Fällen pro 100.000 Einwohnern, die signifikant höher als in allen anderen „alten Bundesländern“ war (p ≤ 0,001). Die weiterführende statistische Analyse und paarweisen Bundeslandvergleiche sind der Übersicht halber in Tab. 1 dargestellt. Die Einteilung der Bundesländer in Abhängigkeit von den stationären Krankenhausfällen pro 100.000 Einwohnern nach Wohnsitz, gruppiert anhand der I. und III. Quartile sowie I. und IX. Perzentile für das Jahr 2018, ist in Abb. 2 abgebildet.
Tab. 1
Nichtparametrischer Test (p-Wert nach Bonferroni-Korrektur) für verbundene Stichproben im Bundesländervergleich, basierend auf den altersadaptierten Krankenhausfällen pro 100.000 Einwohnern bezogen auf den Wohnsitz über die Jahre 2000 bis 2020
Bundesländervergleich (p-Wert nach Bonferroni-Korrektur)
 
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Neue Bundesländer ohne Berlin-Ost
 
Krankenhausfälle pro 100.000
Mittelwert±SD
195,3 ± 11,9
202,0 ± 9,8
171,9 ± 13,2
169,5 ± 11,2
163,1 ± 10,1
224,8 ± 11,5
186,7 ± 15,0
202,2 ± 15,9
168,1 ± 11,8
207,0 ± 15,1
196,2 ± 12,0
Baden-Württemberg
131,3 ± 12,4
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
0,015
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
Bayern
152,9 ± 11,1
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
Berlin
147,5 ± 6,9
< 0,001
< 0,001
0,007
0,03
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
Bremen
152,1 ± 16,5
< 0,001
< 0,001
< 0,001
0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
Hamburg
158,5 ± 16,1
< 0,001
< 0,001
< 0,001
0,037
< 0,001
< 0,001
< 0,001
Hessen
144,5 ± 14,0
< 0,001
< 0,001
0,003
0,013
< 0,001
< 0,001
< 0,001
0,046
< 0,001
< 0,001
Niedersachsen
171,9 ± 13,2
0,001
Nordrhein-Westfalen
169,5 ± 11,2
< 0,001
0,036
Rheinland-Pfalz
163,1 ± 10,1
0,005
0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
0,016
Schleswig-Holstein
168,1 ± 11,8
< 0,001
0,031
0,01
Früheres Bundesgebiet und Berlin-Ost
157,4 ± 11,1
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
< 0,001
Die angegebenen Fallzahlen wurden berechnet als Mittelwert ± Standardabweichung (SD) aus den Jahren 2000 bis 2020. Die gewählte (gekürzte) Darstellung stellt alle signifikanten Bundeslandvergleiche dar (alphabetisch pro Zeile/Spalte sortiert), redundante Paarvergleiche wurden zur besseren Lesbarkeit entfernt. Bundeslandvergleiche, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, waren dementsprechend nicht signifikant

Trendanalyse

In der Trendanalyse konnte mithilfe einer Spline-Anpassung ein Modell erstellt werden, in dem für jedes Bundesland ein signifikanter Einfluss der Zeit auf die Krankenhausfälle nachgewiesen werden konnte (p < 0,001). Im Median zeigte sich bis zum Ende des Jahres 2016 eine Zunahme der Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner (bezogen auf den Wohnort) mit einer anschließenden Trendumkehr in den Jahren ab 2017. Darüber hinaus zeigte sich ein signifikanter Einfluss des COVID-Jahres 2020 mit einer Abnahme von 11 stationären Krankenhausfällen pro 100.000 Einwohnern (95 %-KI: [7–16], p < 0,001). Eine Trendgrafik für die einzelnen Bundesländer findet sich in den Supplements, Abb. 1.

Auswertung der Behandlung bezogen auf Wohn- und Behandlungsort

In der Differenz der Krankenhausfälle bezogen auf den Wohn- und Behandlungsort zeigte sich ein Netto-Zustrom an stationären Patienten für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland; für Sachsen zeigte sich dies ab dem Jahr 2007. Demgegenüber zeigte sich ein Netto-Abfluss in Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen; für Mecklenburg-Vorpommern konnte dies ab dem Jahr 2013 nachgewiesen werden (Abb. 3). In Relation zu der Gesamtzahl an behandelten Patienten pro Bundesland ergab sich im Referenzjahr 2018 eine formale stationäre Minderversorgung in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (je ≥ 10 % der bundeslandspezifischen Gesamtfallzahl) sowie in geringerem Ausmaß für Thüringen (hier ≥ 5 %). Hamburg, Bremen, Berlin (je ≥ 10 %) sowie Baden-Württemberg (≥ 5 %) wiesen hingegen eine formale Mehrversorgung auf. Für Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Sachsen ließ sich keine relevante Mehr- bzw. Minderversorgung nachweisen (± < 5 %) (Abb. 4). Der grafische Verlauf der Netto-Differenzen der Bundesländer über die Jahre 2000 bis 2020 als auch der prozentuale Anteil an den gesamt behandelten Patienten wurden grafisch in Abb. 3 und 4 dargestellt. Ergänzend wurden die zur Verfügung stehenden epileptologischen Spezialpraxen und Epilepsiezentren als Indikator für die Versorgungsstruktur eines Bundeslandes in Abb. 4 visualisiert.

Diskussion

Trotz einheitlicher Versorgungsrichtlinien mit bundeseinheitlichen Vorgaben und Strukturen zeigen sich in der Analyse der durch den Bund zur Verfügung gestellten Patientenzahlen signifikante Unterschiede in der Versorgung von Personen mit einer Epilepsie auf Ebene der einzelnen Bundesländer, wobei die Gesamtfallzahlen stationärer Behandlungen aufgrund einer Epilepsie seit dem Jahr 2016 insgesamt rückläufig waren.
Im bundesweiten Vergleich zeigt sich ein auffallendes Gefälle zwischen den „neuen Bundesländern“ gegenüber den „alten Bundesländern“, das auch nach altersadaptierter Standardisierung nachzuweisen war. Die stationären Krankenhausfälle beinhalten hierbei einerseits die elektiven Aufnahmen, die einen Rückschluss auf das Behandlungsangebot eines Bundeslandes zulassen können. Andererseits spiegelt die Zahl der notfälligen stationären Aufnahme mit Diagnose einer Epilepsie die lokale Struktur der Notfallversorgung und Aufnahmepraxis eines Krankenhauses, einer Stadt oder eines Bundeslandes wider. Hierzu passend wurde in Deutschland zuletzt eine generell erhöhte Rate an notfälligen Hospitalisationen von Epilepsien mit einem Anfallsrezidiv beschrieben, von denen ein relevanter Anteil auch ambulant oder kurzstationär hätte behandelt werden können und deren Ursache die Autoren unter anderem in einem Mangel an landesweiten Leitlinien zur Notfallversorgung von Epilepsiepatienten erklärt sahen [17]. Eine Differenzierung zwischen elektiven und notfälligen stationären Krankenhausfällen war anhand der vorliegenden Daten allerdings nicht möglich und limitiert eine differenziertere Auswertung der bundeslandspezifischen Unterschiede. Generell wiesen Bundesländern mit einer besonders hohen stationären Fallzahl wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland eine vergleichsweise geringere Ausstattung mit Epilepsiezentren, Schwerpunktpraxen und Epilepsieambulanzen auf (Tab. 1; Abb. 4). Demgegenüber zeigte sich in Bundesländern mit einer geringen stationären Krankenhausfallzahl wie Baden-Württemberg eine ebenfalls hohe Dichte an spezialisierten Epilepsieeinrichtungen. Angesichts der hohen stationären Behandlungskosten kann durch eine bessere Ausstattung an spezialisierten Zentren und Ambulanzen die Ambulantisierung der Behandlung von Epilepsiepatienten unterstützt werden [18, 19]. Hierzu passend, zeigte Sachsen innerhalb der „neuen Bundesländer“ die geringste – wenn auch nicht signifikante – stationäre Fallzahl und gleichzeitig die höchste Anzahl an spezialisierten Zentren.
Ähnliche Ergebnisse fanden sich in der Betrachtung der Differenz stationärer Behandlungen bezogen auf den Wohn- und Behandlungsort, anhand dessen abgeschätzt werden kann, inwiefern die angefallenen stationären Krankenhausbehandlungen in demselben Bundesland erfolgten, in dem die Patienten auch gemeldet waren. Dies kann als indirektes Maß für die stationären Behandlungskapazitäten und -attraktivitäten eines Bundeslandes interpretiert werden und kann sowohl durch Aspekte der räumlichen und zeitlichen Verfügbarkeit als auch der qualitativen Ausstattung und Reputation der Einrichtungen beeinflusst werden [20]. Ein relatives Defizit an bundeslandinternen stationären Behandlungen zeigte sich insbesondere in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sowie in geringerer Ausprägung in Thüringen und kam über den Beobachtungszeitraum relativ konstant zur Darstellung (Abb. 3). Demgegenüber wiesen die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie in geringem Ausmaß auch Baden-Württemberg eine übermäßige Versorgung von Patienten, die ihren Wohnort nicht in diesem Bundesland hatten, auf. Eine mögliche Erklärung für die beschriebene Minder- bzw. (kompensatorische) Mehrversorgung einzelner Bundesländer könnten ebenfalls Unterschiede in der epilepsiespezifischen Versorgungsstruktur im Sinne von Epilepsiezentren, Schwerpunktpraxen und Epilepsieambulanzen darstellen, wodurch zusätzliche Kapazitäten in Krankenhäusern zur stationären Behandlung geschaffen werden können und somit eine zusätzliche Versorgung von Patienten ohne dortigen Wohnort ermöglicht werden kann. Dies kann insbesondere in kleinen Bundesländern mit einem weiten Einzugsgebiet und unmittelbarer Nähe zu Ländergrenzen zu einem vermehrten Einstrom in die Ballungsregionen führen und bedarf insbesondere in diesen Regionen einer besonders leistungsstarken Versorgungsstruktur. Hierzu passend, konnten versorgungsmedizinische Studien zeigen, dass Personen mit Epilepsie bereit sind, trotz ihrer meist relevant eingeschränkten Mobilität auch weitere Strecken zurückzulegen, um eine adäquate Behandlung bzw. Beratung zu erhalten [21]. Eine qualitative Beurteilung der spezialisierten Zentren innerhalb der einzelnen Bundesländer und eine Kontextualisierung mit einer ggf. relativen stationären Mehr- oder Minderversorgung waren anhand der vorliegenden Daten weder möglich noch das Ziel dieser Studie.
In der Trendanalyse zeigte sich ein signifikanter Abfall der stationären Krankenhausfälle im Jahr 2020, den wir maßgeblich auf den Effekt der COVID-Pandemie zurückführten und der sich mit der deutschlandweiten Abnahme aller Krankenhauseinweisungen (unabhängig der zugrunde liegenden Erkrankung) als auch den Vorstellungszahlen von Personen mit einer Epilepsie im Bundesland Hessen deckte [22, 23]. Zuvor zeigte sich in der Trendanalyse ein Anstieg der Krankenhausfallzahlen von 2000 bis 2016 mit einer nachfolgenden Trendumkehr ab 2017 (Supplements, Abb. 1). Neben einer Veränderung in der Altersstruktur Deutschlands, deren Anstieg über das letzte Jahrzehnt zunehmend abflachte, können Unterschiede in der ambulanten und stationären Versorgung über die Jahre 2000 bis 2020 angenommen werden [24, 25]. Unter anderem kommt hierfür ein verzögerter Effekt durch die Einführung der diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups [DRG]) infrage, die durch eine Ökonomisierung der Krankenhausleistungen auch eine Umstrukturierung der Versorgung zu mehr ambulanten und teilstationären Aufenthalten zur Folge hatte [26]. Durch einen unterschiedlichen Grad der Ambulantisierung zwischen den Bundesländern können sicherlich auch Unterschiede in der stationären Krankenhausfallzahl mitbedingt sein, wenngleich sich der oben genannte Trend über alle Bundesländer abgrenzen ließ [21].
Die hier statistisch aufgezeigten, seit ca. 20 Jahren weitgehend konstanten, bundeslandspezifischen Versorgungsunterschiede können einen Einfluss auf die tatsächliche Versorgung von Epilepsiepatienten haben und bedürfen daher einer weiteren Evaluation. Aufbauend auf diesen Daten scheint insbesondere ein Ausbau der stationären epilepsiespezialisierten Versorgungsstrukturen, beispielsweise in Bundesländern mit einer relativen Minderversorgung der Krankenhäuser wie in Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, empfehlenswert. Unabhängig hiervon sind zudem der konsequente Ausbau sowie die bundesweite Verfügbarkeit von spezialisierten Epilepsieberatungsstellen unabdingbar, die akzeptierte und nachweislich hilfreiche Institutionen für an Epilepsie erkrankten Menschen in den unterschiedlichsten Krankheitsstadien darstellen [27]. Inwieweit der Ausbau von telemedizinischen Angeboten hier den Versorgungsbedarf decken kann, wird sich erst in einigen Jahren abschätzen lassen [2832].

Limitationen

Eine Limitation der Studie ist, dass die verwendeten stationären Krankenhausfälle sich ausschließlich auf die Diagnose einer Epilepsie bezogen und eine nähere Untergliederung des Aufnahmegrundes oder der Modalität (elektiv/notfällig) nicht möglich war. Ebenso waren Daten zur ambulanten Versorgung nicht verfügbar, um eine vollständige Beurteilung der Versorgungsstruktur eines Bundeslandes zu ermöglichen. Zuletzt war anhand der vorliegenden Daten keine individuelle Auswertung über die Zu‑/Abwanderung von Personen mit einer Epilepsie zwischen unterschiedlichen Bundesländern möglich.

Fazit für die Praxis

  • In Deutschland zeigt sich nach einem Anstieg der stationären Krankenhausfälle von Epilepsiepatienten ab 2017 eine Trendumkehr hin zu abnehmenden stationären Fallzahlen, die sich bundesländerspezifisch unterschieden mit einer signifikant höheren Fallzahl in den „neuen Bundesländern“ und dem Saarland.
  • Darüber hinaus zeigte sich in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ein überproportionaler Abstrom an Patienten, die eine stationäre Behandlung außerhalb des gemeldeten Wohnortes in Anspruch nahmen.
  • Eine mögliche Erklärung für eine höhere Beanspruchung der stationären Krankenhausversorgung von Epilepsiepatienten oder einer vermehrten Behandlung außerhalb des gemeldeten Bundeslandes kann in einer schlechteren infrastrukturellen Abdeckung mit spezialisierten Epilepsiezentren, Spezialpraxen und Epilepsieambulanzen liegen. Um eine Verbesserung der Epilepsieversorgung zu gewährleisten, ist daher eine gezielte Förderung (z. B. Ausbau der Krankenhauskapazitäten und spezialisierter Zentren) unter Berücksichtigung der bundeslandspezifischen Unterschiede notwendig.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

R. Golbach und L.M. Willems geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht. K. Kohlhase erhielt eine Unterstützung für Forschungsvorhaben von Merck. A. Strzelczyk erhielt Beratungs‑, Referentenhonorare und/oder Unterstützung für Forschungsvorhaben von Angelini (Arvelle) Pharma, Biocodex, Desitin Arzneimittel, Eisai, Jazz (GW) Pharmaceuticals, Marinus Pharmaceuticals, Precisis, Takeda, UCB (Zogenix) Pharma und UNEEG medical. F. Rosenow gibt Honorare von Angelini Pharma, Desitin Arzneimittel, Eisai GmbH, Jazz Pharma, Roche Pharma und UCB Pharma an. Zudem erhält er Forschungsförderungen durch DFG, BMBF, EU und die Hessischen Ministerien für Wissenschaft und Kunst und für Soziales und Integration, Dr. Schär Deutschland GmbH, Vitaflo Deutschland GmbH, Nutricia Milupa GmbH, Desitin Arzneimittel, die Chaja-Stiftung, die Reiss-Stiftung, die Dr. Senckenbergische-Stiftung, die Ernst Max von Grunelius-Stiftung und den Detlev-Wrobel-Fonds für Epilepsieforschung
Diese retrospektive Studie erfolgte im Einklang mit nationalem Recht. Aufgrund der fehlenden Verwendung personenbezogener Daten war kein Ethikvotum erforderlich.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Metadaten
Titel
Bundesländerspezifische Versorgungsunterschiede von Epilepsiepatienten in Deutschland
verfasst von
Dr. Konstantin Kohlhase
Felix Rosenow
Rejane Golbach
Adam Strzelczyk
Laurent M. Willems
Publikationsdatum
26.07.2023
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Clinical Epileptology
Print ISSN: 2948-104X
Elektronische ISSN: 2948-1058
DOI
https://doi.org/10.1007/s10309-023-00610-3

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