Aufgrund der föderalen Verantwortung in der strukturellen Ausgestaltung des Gesundheitswesens in Deutschland können bundeslandspezifische Unterschiede in der ambulanten und stationären Behandlung von Epilepsiepatienten entstehen. Um eine einheitliche Versorgung von Epilepsiepatienten zu ermöglichen, sollten diese Unterschiede möglichst gering ausfallen, auch, um den meist in ihrer Mobilität deutlich eingeschränkten Patienten, eine wohnortsnahe und sektorübergreifende Versorgung zu ermöglichen.
Hintergrund und Fragestellung
Epilepsien stellen eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen in westlichen Industrienationen dar und belaufen sich weltweit schätzungsweise auf eine Lebenszeitprävalenz von 7,6 (95 %-KI [Konfidenzintervall] 6,17–9,38) pro 1000 Personen, wobei insbesondere Länder mit einem niedrigen und mittleren durchschnittlichen Einkommen eine höhere Inzidenz und Prävalenz als einkommensstarke Nationen aufweisen [
1]. Die Diagnose einer Epilepsie kann mit einer erhöhten Mortalität und Morbidität sowie einer Einschränkung der Lebensqualität der Betroffenen einhergehen, zudem resultiert aus der Erkrankung häufig eine besondere Belastung für das Gesundheitssystem eines Landes mit hohen direkten, indirekten und intangiblen Kosten [
2‐
4]. Insbesondere therapierefraktäre Epilepsien, die sich in klinikzentrierten Erhebungen auf bis zu 36,3 % der Untersuchten beliefen, machen durch häufige ambulante und stationäre Vorstellungen sowie die kostenintensiven Therapien einen Großteil der entstehenden Kosten aus [
2,
5,
6]. Eine frühzeitige Diagnose und der weitere Krankheitsverlauf einer Epilepsie sowie die Wahrscheinlichkeit einer Anfallsfreiheit hängen wiederum maßgeblich von einer fachlich adäquaten Betreuung ab, die in Deutschland durch die stationäre Krankenhausbehandlung sowie spezialisierte und zertifizierte Zentren mit entsprechender Expertise, epileptologische Schwerpunktpraxen und Epilepsieambulanzen angeboten wird [
7]. Durch die föderale Struktur Deutschlands und die Zuständigkeit der Länder für die eigene Gesundheitsversorgung können allerdings Unterschiede in der bedarfsdeckenden medizinischen Versorgung von Epilepsiepatienten entstehen.
Ziel dieser Studie ist die Analyse bundeslandspezifischer Versorgungsunterschiede anhand landesspezifischer stationärer Krankenhauszahlen von Patienten mit Epilepsie im Zeitraum von 2000 bis 2020.
Studiendesign und Untersuchungsmethoden
Es erfolgte eine retrospektive Auswertung der Gesundheitsdaten von Patienten mit einer diagnostizierten Epilepsie gemäß dem geltenden ICD-10-Diagnoseschlüssel (G40-Epilepsie) im Zeitraum von 2000 bis 2020 [
8]. Alle analysierten Daten entstammen dem Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (IS-GBE) und basieren auf einer systematischen Aufarbeitung der zum Tag der Epilepsie 2022 bereitgestellten Versorgungsdaten [
9,
10]. Eingeschlossen in die Datenanalyse wurden die bundeslandspezifischen stationären Krankenhausfälle mit der Diagnose einer Epilepsie in Abhängigkeit von Behandlungsort und Wohnsitz als auch die altersadaptierte Normierung (Standardbevölkerung Deutschland 2011) der Krankenhausfälle auf je 100.000 Einwohner [
11]. Die Analyse der Fallzahlunterschiede wurde im Einzelvergleich zwischen den Bundesländern durchgeführt. Entsprechend den zur Verfügung stehenden Daten erfolgte zudem eine Einteilung in „alte Bundesländer mit Berlin-Ost“ (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein), nachfolgend als „alte Bundesländer“ bezeichnet, und „neue Bundesländer ohne Berlin-Ost“ (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen), nachfolgend als „neue Bundesländer“ bezeichnet. Auch wenn diese Einteilung aus politischer und zwischenmenschlicher Sicht mehr als 30 Jahre nach Mauerfall und Wiedervereinigung antiquiert wirkt, scheint diese insbesondere aufgrund bekannter Versorgungsunterschiede und nicht zuletzt aufgrund des weiterhin erhobenen Solidaritätszuschlags zur Infrastrukturförderung der „neuen Bundesländer“ aus versorgungsmedizinischer Sicht durchaus interessant [
12].
Darüber hinaus erfolgte eine Interpretation der Behandlungsdaten in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Schwerpunktpraxen, Epilepsieambulanzen und Epilepsiezentren eines jeweiligen Bundeslandes, die aus den Angaben der Stiftung Michael stammten [
13].
Statistische Auswertung und grafische Visualisierung
Die statistische Analyse erfolgte mit IBM SPSS® (IBM Corp. Freigegeben 2021. IBM SPSS Statistics für Macintosh, Version 28.0. Armonk, NY, USA: IBM Corp). Zur Beurteilung der bundeslandspezifischen Unterschiede der Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner über die Jahre 2000 bis 2020 erfolgte eine zweifaktorielle Varianzanalyse für Ränge nach Friedman für verbundene Stichproben. Der Friedman-Test untersucht, ob sich die zentrale Tendenz mehrerer voneinander abhängiger Stichproben voneinander unterscheidet [
14]. Eine statistische Abhängigkeit der Stichproben war hierbei durch den zeitlichen Faktor des „Jahres“ anzunehmen, der einen bundesweiten Einfluss auf die Krankenhausfälle und somit eine Abhängigkeit der Werte zueinander bedingte. Aufgrund der multiplen Paarvergleiche erfolgte eine Bonferroni-Korrektur des
p-Wertes; ein korrigierter
p-Wert < 0,05 wurde als statistisch signifikant gewertet. Basierend auf den stationären Krankenhausfällen nach Wohnsitz über die Jahre 2000 bis 2020, wurden die I. bis III. Quartile sowie die I. und IX. Perzentile berechnet. Die hieraus errechneten Grenzwerte (< 10 %, 10–25 %, 25–50 %, 50–75 %, 75–90 % und > 90 %) wurden für die nachfolgende grafische Visualisierung der relativen stationären Krankenhausfälle pro Bundesland für das Referenzjahr 2018 verwendet.
Es lagen die bundeslandspezifischen stationären Krankenhausfälle bezogen auf den Wohnsitz und den Behandlungsort vor. Als Maß für die stationären Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern eines Bundeslandes wurde die Differenz zwischen den absoluten stationären Krankenhausfällen nach Behandlungsort und Wohnsitz (Differenz = Krankenhausfälle nach Behandlungsort – Krankenhausfälle nach Wohnsitz) berechnet. Die Anzahl der Krankenhausfälle nach Wohnsitz impliziert in diesem Fall den angefallenen Bedarf eines Bundeslandes pro Jahr an stationären Behandlungen von Epilepsiepatienten. In diesem Kontext bedeutet eine Differenz zwischen Behandlungsort und Wohnsitz von > 0, dass ein Bundesland eine über den wohnortbezogenen Bedarf hinausgehende stationäre Behandlung durchgeführt hatte, also zusätzlich Patienten stationär behandelt wurden, die nicht in diesem Bundesland gemeldet waren („Netto-Zustrom“). Ein Wert < 0 hingegen bedeutet, dass weniger Patienten innerhalb des eigenen Bundeslandes behandelt wurden, als die Krankenhausfälle nach Wohnsitz („Behandlungsbedarf“) erfordert hätte, d. h. die stationäre Versorgung zu einem Teil durch weitere Bundesländer kompensiert wurde („Netto-Abfluss“). Um eine standardisierte und einwohnerunabhängige Betrachtung zu ermöglichen, wurde die Differenz im Verhältnis zur Gesamtzahl der in einem Bundesland behandelten Patienten (Referenzjahr: 2018) berechnet: Anteil [%] = Differenz / Krankenhausfälle nach Behandlungsort. Ein Anteil von ±5 % wurde als bedarfsdeckende stationäre Behandlung von EpilepsiepatientInnen definiert, wohingegen ein Wert ≥ 5 % (+ oder −) als eine potenzielle Mehr- bzw. Minderversorgung in der stationären Behandlung gewertet wurde. Die errechnete Ratio wurde gemeinsam mit der Anzahl der spezialisierten Epilepsiezentren, Schwerpunktpraxen und Epilepsieambulanzen innerhalb eines Bundeslandes grafisch visualisiert und dient zusammen mit den stationären Krankenhausfällen als ein Indikator für die Versorgungsstruktur eines Bundeslandes.
Zur grafischen Darstellung epilepsiebezogener Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner (altersadaptiert) über die Jahre 2000 bis 2020 wurde ein lineares Regressionsmodell mit gemischten Effekten anhand eines Spline-Modells für jedes Bundesland (zufälliger Effekt) in Abhängigkeit der Zeit (fester Effekt) erstellt. Zusätzlich wurde die COVID-Pandemie im Jahr 2020 durch eine Indikatorvariable als fester Einflussfaktor berücksichtigt. Diese Berechnung erfolgten in R (R Foundation for Statistical Computing, Wien, Österreich) mit den Paketen
nlme (Version 3.1-149) und
splines (Version 4.0.3) [
15,
16].
Diskussion
Trotz einheitlicher Versorgungsrichtlinien mit bundeseinheitlichen Vorgaben und Strukturen zeigen sich in der Analyse der durch den Bund zur Verfügung gestellten Patientenzahlen signifikante Unterschiede in der Versorgung von Personen mit einer Epilepsie auf Ebene der einzelnen Bundesländer, wobei die Gesamtfallzahlen stationärer Behandlungen aufgrund einer Epilepsie seit dem Jahr 2016 insgesamt rückläufig waren.
Im bundesweiten Vergleich zeigt sich ein auffallendes Gefälle zwischen den „neuen Bundesländern“ gegenüber den „alten Bundesländern“, das auch nach altersadaptierter Standardisierung nachzuweisen war. Die stationären Krankenhausfälle beinhalten hierbei einerseits die elektiven Aufnahmen, die einen Rückschluss auf das Behandlungsangebot eines Bundeslandes zulassen können. Andererseits spiegelt die Zahl der notfälligen stationären Aufnahme mit Diagnose einer Epilepsie die lokale Struktur der Notfallversorgung und Aufnahmepraxis eines Krankenhauses, einer Stadt oder eines Bundeslandes wider. Hierzu passend wurde in Deutschland zuletzt eine generell erhöhte Rate an notfälligen Hospitalisationen von Epilepsien mit einem Anfallsrezidiv beschrieben, von denen ein relevanter Anteil auch ambulant oder kurzstationär hätte behandelt werden können und deren Ursache die Autoren unter anderem in einem Mangel an landesweiten Leitlinien zur Notfallversorgung von Epilepsiepatienten erklärt sahen [
17]. Eine Differenzierung zwischen elektiven und notfälligen stationären Krankenhausfällen war anhand der vorliegenden Daten allerdings nicht möglich und limitiert eine differenziertere Auswertung der bundeslandspezifischen Unterschiede. Generell wiesen Bundesländern mit einer besonders hohen stationären Fallzahl wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland eine vergleichsweise geringere Ausstattung mit Epilepsiezentren, Schwerpunktpraxen und Epilepsieambulanzen auf (Tab.
1; Abb.
4). Demgegenüber zeigte sich in Bundesländern mit einer geringen stationären Krankenhausfallzahl wie Baden-Württemberg eine ebenfalls hohe Dichte an spezialisierten Epilepsieeinrichtungen. Angesichts der hohen stationären Behandlungskosten kann durch eine bessere Ausstattung an spezialisierten Zentren und Ambulanzen die Ambulantisierung der Behandlung von Epilepsiepatienten unterstützt werden [
18,
19]. Hierzu passend, zeigte Sachsen innerhalb der „neuen Bundesländer“ die geringste – wenn auch nicht signifikante – stationäre Fallzahl und gleichzeitig die höchste Anzahl an spezialisierten Zentren.
Ähnliche Ergebnisse fanden sich in der Betrachtung der Differenz stationärer Behandlungen bezogen auf den Wohn- und Behandlungsort, anhand dessen abgeschätzt werden kann, inwiefern die angefallenen stationären Krankenhausbehandlungen in demselben Bundesland erfolgten, in dem die Patienten auch gemeldet waren. Dies kann als indirektes Maß für die stationären Behandlungskapazitäten und -attraktivitäten eines Bundeslandes interpretiert werden und kann sowohl durch Aspekte der räumlichen und zeitlichen Verfügbarkeit als auch der qualitativen Ausstattung und Reputation der Einrichtungen beeinflusst werden [
20]. Ein relatives Defizit an bundeslandinternen stationären Behandlungen zeigte sich insbesondere in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sowie in geringerer Ausprägung in Thüringen und kam über den Beobachtungszeitraum relativ konstant zur Darstellung (Abb.
3). Demgegenüber wiesen die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie in geringem Ausmaß auch Baden-Württemberg eine übermäßige Versorgung von Patienten, die ihren Wohnort nicht in diesem Bundesland hatten, auf. Eine mögliche Erklärung für die beschriebene Minder- bzw. (kompensatorische) Mehrversorgung einzelner Bundesländer könnten ebenfalls Unterschiede in der epilepsiespezifischen Versorgungsstruktur im Sinne von Epilepsiezentren, Schwerpunktpraxen und Epilepsieambulanzen darstellen, wodurch zusätzliche Kapazitäten in Krankenhäusern zur stationären Behandlung geschaffen werden können und somit eine zusätzliche Versorgung von Patienten ohne dortigen Wohnort ermöglicht werden kann. Dies kann insbesondere in kleinen Bundesländern mit einem weiten Einzugsgebiet und unmittelbarer Nähe zu Ländergrenzen zu einem vermehrten Einstrom in die Ballungsregionen führen und bedarf insbesondere in diesen Regionen einer besonders leistungsstarken Versorgungsstruktur. Hierzu passend, konnten versorgungsmedizinische Studien zeigen, dass Personen mit Epilepsie bereit sind, trotz ihrer meist relevant eingeschränkten Mobilität auch weitere Strecken zurückzulegen, um eine adäquate Behandlung bzw. Beratung zu erhalten [
21]. Eine qualitative Beurteilung der spezialisierten Zentren innerhalb der einzelnen Bundesländer und eine Kontextualisierung mit einer ggf. relativen stationären Mehr- oder Minderversorgung waren anhand der vorliegenden Daten weder möglich noch das Ziel dieser Studie.
In der Trendanalyse zeigte sich ein signifikanter Abfall der stationären Krankenhausfälle im Jahr 2020, den wir maßgeblich auf den Effekt der COVID-Pandemie zurückführten und der sich mit der deutschlandweiten Abnahme aller Krankenhauseinweisungen (unabhängig der zugrunde liegenden Erkrankung) als auch den Vorstellungszahlen von Personen mit einer Epilepsie im Bundesland Hessen deckte [
22,
23]. Zuvor zeigte sich in der Trendanalyse ein Anstieg der Krankenhausfallzahlen von 2000 bis 2016 mit einer nachfolgenden Trendumkehr ab 2017 (Supplements, Abb. 1). Neben einer Veränderung in der Altersstruktur Deutschlands, deren Anstieg über das letzte Jahrzehnt zunehmend abflachte, können Unterschiede in der ambulanten und stationären Versorgung über die Jahre 2000 bis 2020 angenommen werden [
24,
25]. Unter anderem kommt hierfür ein verzögerter Effekt durch die Einführung der diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups [DRG]) infrage, die durch eine Ökonomisierung der Krankenhausleistungen auch eine Umstrukturierung der Versorgung zu mehr ambulanten und teilstationären Aufenthalten zur Folge hatte [
26]. Durch einen unterschiedlichen Grad der Ambulantisierung zwischen den Bundesländern können sicherlich auch Unterschiede in der stationären Krankenhausfallzahl mitbedingt sein, wenngleich sich der oben genannte Trend über alle Bundesländer abgrenzen ließ [
21].
Die hier statistisch aufgezeigten, seit ca. 20 Jahren weitgehend konstanten, bundeslandspezifischen Versorgungsunterschiede können einen Einfluss auf die tatsächliche Versorgung von Epilepsiepatienten haben und bedürfen daher einer weiteren Evaluation. Aufbauend auf diesen Daten scheint insbesondere ein Ausbau der stationären epilepsiespezialisierten Versorgungsstrukturen, beispielsweise in Bundesländern mit einer relativen Minderversorgung der Krankenhäuser wie in Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, empfehlenswert. Unabhängig hiervon sind zudem der konsequente Ausbau sowie die bundesweite Verfügbarkeit von spezialisierten Epilepsieberatungsstellen unabdingbar, die akzeptierte und nachweislich hilfreiche Institutionen für an Epilepsie erkrankten Menschen in den unterschiedlichsten Krankheitsstadien darstellen [
27]. Inwieweit der Ausbau von telemedizinischen Angeboten hier den Versorgungsbedarf decken kann, wird sich erst in einigen Jahren abschätzen lassen [
28‐
32].
Einhaltung ethischer Richtlinien
Diese retrospektive Studie erfolgte im Einklang mit nationalem Recht. Aufgrund der fehlenden Verwendung personenbezogener Daten war kein Ethikvotum erforderlich.
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