Erschienen in:
24.04.2020 | CME
Gesetzlich versicherter Arbeits- und Wegeunfall
Was ist relevant für den Rettungsdienst?
verfasst von:
Prof. Dr. T. C. Auhuber, M. Wich, M Wendling, A. Ekkernkamp
Erschienen in:
Notfall + Rettungsmedizin
|
Ausgabe 3/2020
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Unfallverletzte im Rahmen von Arbeits- und Wegeunfällen unterliegen dem besonderen Schutz durch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), die im Sozialgesetzbuch VII geregelt sind. Der Leistungsgrundsatz ist mit der Bezeichnung „mit allen geeigneten Mitteln“ umschrieben, um Unfallverletzte schnellstmöglich ins Arbeitsleben zurückzubringen. Eigens für das Rehamanagement wurden von den Trägern der GUV mit dem Verletzungsartenverfahren Steuerungsmechanismen mit strukturellen Anforderungen an Behandlungseinrichtungen und Ärzte etabliert. Ziele sind die direkte Zuweisung des Unfallverletzten in eine geeignete Klinik und die in jeder Hinsicht optimierte Versorgung ohne unnötige Verlegungen. An der Unfallstelle mit Inaugenscheinnahme, initialer Befragung des Verletzten, der Polizei oder von Zeugen resultiert ein erheblicher Informationsgewinn, von dem Klinik, Durchgangsarzt und Unfallversicherungsträger (sowie letztendlich der Versicherte) profitieren können. Die Informationen (genauer Unfallhergang, -ort, -betrieb, Versicherungsdaten und Kontextfaktoren) sind zu dokumentieren und an die aufnehmende Klinik und den Durchgangsarzt weiterzuleiten. Die Informationserfassung sollte in die standardisierte rettungsdienstliche Dokumentation übernommen werden.