Zusammenfassung
Ziel der Rehabilitation ist es, die Menschen in die Lage zu versetzen, trotz Beeinträchtigungen durch chronische Erkrankungen und ihre Folgen die Aufgaben im Beruf sowie die Rollen in Familie und Gesellschaft weiterhin zu erfüllen. Neben Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, berufliche Rehabilitation) und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Rehabilitation). Die medizinische Rehabilitation ergänzt die Krankenbehandlung und erfolgt in ambulanten und stationären Einrichtungen. Für Erwerbstätige werden die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation i. d. R. durch die Rentenversicherung getragen. Die Rehabilitation von Nicht-Erwerbstätigen, wie z. B. Altersrentnern, wird im Allgemeinen durch die Krankenkassen erbracht. Bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten liegt die Zuständigkeit bei der Unfallversicherung. Für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen sowie bei Krebserkrankungen gibt es Sonderregelungen.