Das Bundessozialgericht hat Gerichte und Gutachter zu barrierefreier Kommunikation mit Behinderten verpflichtet, auch mit psychisch behinderten Menschen.
04.01.2014 | Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen | Nachrichten | Online-Artikel
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Das Bundessozialgericht hat Gerichte und Gutachter zu barrierefreier Kommunikation mit Behinderten verpflichtet, auch mit psychisch behinderten Menschen.