Zusammenfassung
Die meisten patientenbezogenen Voraussetzungen für die Durchführung einer ambulanten Operation in der Größenordnung der Eingriffe am epifaszialen Venensystem sind die gleichen, die in den 90er Jahren erarbeitet wurden. Sie entsprechen den unverzichtbaren Forderungen an die Sorgfaltspflicht bei der Risikoeinschätzung für den Patienten. So soll die Indikation zur ambulanten Durchführung von Eingriffen am epifaszialen Venensystem gemessen werden an den individuellen Besonderheiten. Die Indikation zur stationären Versorgung ist aus ärztlicher Sicht immer dann zu stellen, wenn die Operation unter ambulanten Bedingungen ein deutlich höheres Risiko aufweist als unter stationären oder der ambulante Eingriff aus Sicht des Patienten nicht zumutbar ist. So klar sich diese Bedingung anhört, so schwierig ist sie im Licht der Interpretationsmöglichkeiten und -gewohnheiten der Kostenträger umzusetzen.