Zusammenfassung
Nachdem sich die Crossektomie in Kombination mit der Strippingoperation nach Babcock (1907) als Standardverfahren zur Sanierung der Stammvenenvarikose etabliert hatte, galt für lange Zeit das Strippen von der Leiste bis zum Knöchel als obligat. Hier hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Wandel vollzogen, seit klar wurde, dass die Stammveneninsuffizienz Grad 4 nach HACH nur in 1–3 % der Fälle vorliegt (Hach W, Girth E, Lechner W (1977) Einteilung der Stammvarikose der V. saphena magna in vier Stadien. Phleb u Proktol 6:116–123) und die distalen Anteile der VSM und auch der VSP nach Sanierung des Rezirkulationskreislaufs sogar rekompensieren können. Die stadiengerechte Operation wurde propagiert. Neben den mehr oder weniger radikalen obliterierenden und exstirpierenden OP-Verfahren zur Sanierung des venösen Refluxes mit Entfernung der Refluxstrecken sind eine Reihe von Verfahren beschrieben, die durch entsprechende Maßnahmen dazu führen sollen, den Reflux zu unterbrechen bzw. zu begrenzen und gleichzeitig die nicht betroffenen suffizienten Stammvenenanteile zu erhalten oder sogar die klappeninsuffiziente Stammvene komplett oder teilweise zu konservieren. Motivation zu diesem Vorgehen ist einerseits die Überzeugung, dass die Entfernung bzw. Ausschaltung von „gesundem Venenmaterial“ als ethisch nicht vertretbar gilt und im Hinblick auf mögliche Komplikationen als forensisch bedenklich gelten muss und andererseits die Überlegung, dass durch derartig konservierende Verfahren wertvolles Venenersatzmaterial zur Verwendung bei rekonstruktiven Eingriffen in der Koronarchirurgie und der peripheren Gefäßchirurgie erhalten werden kann. Schließlich wird bei CHIVA aus hämodynamischer Sicht die Entfernung der Refluxstrecke sogar als falsch oder zumindest unnötig bewertet.